ÜK EFZ 23: ABGABETERMINE

Informationen zu den Kompetenznachweisen

Die Lernenden erhalten im üK Transferaufträge und erstellen daraus eine Werkschau, die auf der Lernplattform KONVINK publiziert wird. Zudem absolvieren die Lernenden Zertifikatstest aufgrund der selbst bearbeiteten Lerneinheiten. Die Lerneinheiten werden in den „angeleiteten Selbstlernphasen“ bearbeitet und entsprechen dem virtuellen üK 3 und üK 5. Die Lernenden werden im üK eingeführt.

Abgabetermine für BOG Generation 23-26
Transferauftrag „Mein Betrieb“ ohne Bewertung
Publizieren in der üK-Klasse: Mittwoch, 01.05.2024

üK-Kompetenznachweis 1
– Transferauftrag 1 „Kundenanliegen bearbeiten“
– Zertifikatstest 1 „Betriebliche Schnittstellen managen“
– Zertifikatstest 2: „Kundenanliegen auf verschiedenen Kanälen bearbeiten“

Verbindlicher Abgabetermin für den üK-Kompetenznachweis 1: Mittwoch, 3. Juli 2024 um 23.59 Uhr
Die verbindliche Prüfungsleistung besteht aus folgenden Elementen:
Das erarbeitete Werk zum Transferauftrag 1 sowie Resultate der 2 Zertifikatstests.

Das Einreichen der Prüfungsleistung erfolgt durch den Lernenden / die Lernende über KONVINK im virtuellen Prüfungsraum. (Erklärung und Anleitung erfolgt im üK 4.1.)

üK-Kompetenznachweis 2
– Transferauftrag 2: „Mein Projekt“
– Zertifikatstest 3: „Digitale Infrastruktur nutzen“
– Zertifikatstest 4: Datenmanagement zuverlässig sicherstellen“
– Zertifikatstest 5: „Digitalen Content erstellen“
– Zertifikatstest 6: „Verständliche Texte schreiben“

Verbindlicher Abgabetermin für den üK-Kompetenznachweis 2:
folgt!

Die Vorarbeit zur Prüfungsleistung, die „Projektskizze“ muss bis zum 30. September 2024 eingereicht werden (üK-Leitung gemäss Vorgabe).

Die verbindliche Prüfungsleistung besteht aus folgenden Elementen:
Das erarbeitete Werk zum Transferauftrag 2 sowie Resultate der 4 Zertifikatstests.

Das Einreichen der Prüfungsleistung erfolgt durch den Lernenden/die Lernende über KONVINK im virtuellen Prüfungsraum.

Bitte beachten:
Erfolgt das Einreichen der Prüfungsleistung nicht termingerecht, hat dies einen Abzug in der Endnote zur Folge. Werden unvollständige oder keine Prüfungsleistungen eingereicht, so wird der üK-Kompetenznachweis mit der Note 1.0 bewertet.

Ein Plagiat verstösst gegen die Prüfungsordnung und wird in der Bewertung entsprechend sanktioniert.

Informationen für Lernende und Berufsbildende zur Bewertung der üK-Kompetenznachweise

Sobald die Arbeiten der Lernenden gemäss den veröffentlichten Abgabeterminen auf KONVINK fristgerecht zur Bewertung freigegeben werden, erfolgt die Beurteilung durch die üK-Leitung. Diese informiert die Lernenden im überbetrieblichen Kursen über die jeweiligen Fristen. Die Beurteilungskriterien werden den Lernenden zur Verfügung gestellt im üK. Die Phase bis zur Notenbekanntgabe wird von der üK-Leitung im überbetrieblichen Kurs den Lernenden mitgeteilt.

Nach der Bewertung durch die üK-Leitung erhalten sowohl die Lernenden als auch die Berufsbildenden die Bewertung elektronisch von der üK-Leitung. Die erhaltene Note wird durch die üK-Leitung als üK-Kompetenznachweis so erfasst, dass die Note auf dblap2.ch übertragen wird.

(Änderungen zu diesem Prozess sind noch möglich. Stand 10.2023)

Für Fragen zum Bewertungsprozess stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bitte unter kontakt@igkg-sg.ch.

Die Informationsplattform der Interessensgemeinschaften der Kaufmännischen Grundbildung der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und des Fürstentums Liechtenstein.