Lernende, die nach der Bildungsverordnung 2012 ausgebildet werden, absolvieren das Qualifikationsverfahren wie hier beschrieben.
Mit dem Qualifikationsverfahren wird überprüft, ob ein Lernender die nötigen Kompetenzen zur Ausübung des Berufes Kaufmann/Kauffrau verfügt. Das Qualifikationsverfahren besteht aus einem betrieblich und aus einem schulischen Teil, welche beide bestanden werden müssen, um das EFZ zu erhalten.
Die schriftliche Prüfungseinladung erhalten die Lernenden persönlich an die Adresse des Lehrbetriebes bis Mitte April vom Chefexperten, Herrn Reto Coduri.
Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten.
Ihre Fragen rund um das betriebliche Qualifikationsverfahren beantworten alle üK-Leitenden gern.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung.