Mit dem Qualifikationsverfahren wird überprüft, ob ein Lernender die nötigen Kompetenzen zur Ausübung des Berufes Kaufmann/Kauffrau verfügt. Das Qualifikationsverfahren besteht aus einem betrieblich und aus einem schulischen Teil, welche beide bestanden werden müssen, um das EFZ zu erhalten.
Update vom 4. Mai 2020
Für Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 sowie Repetentinnen und Repetenten
Die SKKAB hat auf Ihrer Homepage weitere Informationen zum Qualifikationsverfahren 2020 publiziert. Diese neuen Informationen betreffen die Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 sowie Repetentinnen und Repetenten.
Die detaillierten Informationen dazu entnehmen Sie dem Informationsblatt der SKKAB: http://shorturl.at/gkvF4
Update zum Qualifikationsverfahren D&A in angepasster Form vom 22. April 2020
Heute haben wir den definitiven Entscheid des SBFI zu den betrieblichen QV-Prüfungen für den Beruf Kaufleute EFZ aller Branche in diesem speziellen Jahr erhalten.
Unter diesem Link finden Sie das entsprechende Informationsschreiben der SKKAB.
https://www.skkab.ch/aktuell/ja-zum-angepassten-qualifikationsverfahren/
Es wurde entschieden, dass bei den KV-Lernenden sowohl im schulischen als auch im betrieblich-praktischen Teil keine schriftlichen und keine mündlichen QV-Prüfungen durchgeführt werden. Für die Beurteilung über beide Teile wird auf die Erfahrungsnoten aus den drei Ausbildungsjahren abgestützt.
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Startseite von www.dblap2.ch zu den veränderten Abgabeterminen der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) für die Abschlussgeneration Kaufleute.
Update zum Qualifikationsverfahrens D&A vom 15. April 2020
Berufsschule
Mit dem Entscheid vom 9. April 2020 steht definitiv fest, dass die Lernenden aus diesem Jahrgang keine schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfungen absolvieren werden. Für den Beruf Kauffrau / Kaufmann EFZ zählen die Erfahrungsnoten und die vorhandenen Noten der vorgezogenen Prüfungen IKA und der 2. Fremdsprache (E-Profil).
Betrieblicher Abschluss
Hier wurde noch kein rechtsverbindlicher Entscheid gefällt. Die Situation sieht wie folgt aus: Am 09. April 2020 hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei den Qualifikationsverfahren entschieden. Es werden praktische Prüfung durchgeführt. In welchem Beruf welche Form gewählt wird, ist aber noch offen. Die national zuständige Organisation der Arbeitswelt muss nun bis zum 17. April 2020 aufzeigen wie das Qualifikationsverfahren in unserem Beruf (Kauffrau / Kauffrau mit EFZ) gesamtschweizerisch, unter Berücksichtigung des vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Schutzmassnahmen, organisiert werden soll. Es stehen der OdA verschiedene Varianten der Durchführung zur Auswahl. Eine Expertengruppe überprüft dann die eingereichte Variante der nationalen OdA auf ihre Durchführbarkeit. Danach gibt das SBFI die Freigabe zum Start des Qualifikationsverfahren in den Kantonen.
Da zur Zeit von Seiten des SBFI noch keine Freigabe zum Start des Qualifikationsverfahren vorliegt, ist die Planung und Durchführung des betrieblichen QV’s zur Zeit sistiert. Wir erwarten diesen Entscheid im Verlauf der nächsten Woche und wir werden dann an dieser Stelle wieder informieren.
Bisher geplante Daten 2020
Prüfungsart | Ort | Termine 2020 (Änderungen vorbehalten) |
Mündliche Prüfungen | Zentrum für berufliche Weiterbildung ZbW |
Kalenderwochen 20-22 |
Schriftliche Prüfung | Olma-Messe St. Gallen, Hallen |
3. Juni 2020 |
Bitte beachten Sie diese Termine bei allen Ferienplanungen!
Die schriftliche Prüfungseinladung erhalten die Lernenden persönlich an die Adresse des Lehrbetriebes bis Mitte April vom Chefexperten, Herrn Reto Coduri.
Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten.
Hier geht es zu den weiteren Informationen rund um die Prüfung:
Link zur Website der IGKG CH –> Informationen zum Qualifikationsverfahren
Unter diesem Link haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum QV und zum Ausbildungs- und Leistungsprofil zusammengefasst:
Information zum QV und Ausbildungs- und Leistungsprofil
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung.