Überbetriebliche Kurse

 

Träger

Träger der überbetrieblichen Kurse ist die Ausbildungs- und Prüfungsbranche „Dienstleistung & Administration“. Für die Durchführung der Kurse in unserer Region ist die IGKG St. Gallen – Appenzell – Fürstentum Liechtenstein verantwortlich.

Seit 2004 ist das Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW) in St. Gallen die üK-Kursorganisation: www.zbw.ch 
Alle Anfragen zum üK richten Sie bitte an kontakt(at)igkg-sg.ch. 

Bildungsverordnung 2023
Alle Lernenden ab der Ausbildungsgeneration 2023 – 2026  (und später) absolvieren ihre Ausbildung und ihr Qualifikationsverfahren nach der Bildungsverordnung 2023 (üK EFZ und EBA 23). 

Bildungsverordnung 2012
Alle Lernenden bis und mit Ausbildungsgeneration 2022 – 2025 (und früher) absolvieren ihre Ausbildung und ihr Qualifikationsverfahren nach der Bildungsverordnung 2012 (üK EFZ und EBA 2012).

 

Aufgebot

Für jeden Kursort ist eine Kurskommission zu bilden, der die Vorbereitung und Durchführung der Kurse obliegt. Die Kurskommissionen sind verpflichtet, bei der Planung der Kurse mit den betroffenen Berufsschulen und Ämtern für Berufsbildung zusammenzuarbeiten. Die Kurskommissionen dürfen im Mandat die Organisation der Kurse extern vergeben.

Das Zentrum berufliche Weiterbildung (ZbW) führt die Organisation der überbetrieblichen Kurse der IGKG St. Gallen – Appenzell – Fürstentum Liechtenstein im Mandat aus. Die Lernenden werden rund einen Monat vor dem überbetrieblichen Kurs per E-Mail durch das ük-Sekretariat des ZbW eingeladen. Gerne können Sie üK-Termine im Voraus anfragen. 
Eine Anmeldung benötigt es für Kaufleute EFZ in der Regel nicht – wir sind jedoch über eine kurze Information seitens des Lehrbetriebes vor, falls Sie innerhalb des Lehrjahres Lernende aufnehmen. 
Für Kaufleute EBA bitten wir Sie um eine Anmeldung per E-Mail. 

kontakt(at)igkg-sg.ch 

 

 

Obligatorium

Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch. Dieses Obligatorium ist im Bundesgesetz über die Berufsbildung verankert.

Kurskosten

Grundsätzlich werden die Kosten für die überbetrieblichen Kurse nach Abzug der Subventionen der öffentlichen Hand von den Lehrbetrieben getragen. Den Lernenden dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Die Kurskosten werden vom Vorstand der IGKG SG-AR-AI-FL vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung genehmigt. In der Rubrik Mitgliederversammlung finden Sie dazu alle Angaben.

Für den üK SOG gelten besondere Bestimmungen. Nàhere Informationen entnehmen Sie bitte der Checkliste üK Kursorganisation SOG. Folgen Sie diesem Link:

#KV-Reform

 

 

 

 

Die Informationsplattform der Interessensgemeinschaften der Kaufmännischen Grundbildung der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und des Fürstentums Liechtenstein.