Betriebsbeitrag Verrechnung

Betriebsbeitrag für zusätzliche üK-Tage in angeleiteter Selbstlernphase

Das ZbW, die üK-Kursorganisation der IGKG SG-A-FL, zieht im Auftrag der IGKG Schweiz den Betriebsbeitrag für zusätzliche üK-Tage (angeleitete Selbstlernphasen) ein.


Der Betriebsbeitrag für die angeleiteten Selbstlernphasen auf KONVINK am Beispiel der betrieblich organisierten Grundbildung Kaufleute EFZ
Der Betrag in Höhe von CHF 160.00 wird einmalig im jeweils 1. und im 2. Lehrjahr verrechnet. Das ZbW übernimmt hier lediglich das Inkasso; der Betrag wird an die IGKG Schweiz weitergeleitet.
Die angeleiteten Selbstlernphasen mit genauen Aufgabenstellungen entsprechen dem üK 3 und ük 5 des üK-Programmes. Die Lernenden erhalten dazu alle Anweisungen im vorherigen üK.

Die genauen Kosten des Betriebsbeitrags des Berufsbildes Kaufleute EFZ oder EBA entnehmen Sie bitte der Angebotsübersicht im Store der IGKG. https://igkg.konvink.store/

Angeleitete Selbstlernphasen Erklärung:

2 Kurstage werden nicht in Präsenz mit den Lernenden durchgeführt, sondern als angeleitete Selbstlernphasen (Blended Learning) durch die Lernenden im Betrieb absolviert.

  • Die beiden angeleiteten Selbstlernphasen umfassen einen Arbeitsaufwand von insgesamt je 8 Stunden. Diese gelten, analog den Kurstagen im Präsenzunterricht, als Arbeitszeit.
  • Die Lernenden erhalten dazu einen schriftlichen Auftrag im vorhergehenden überbetrieblichen Kurs und werden genau eingeführt. Diese Aufträge stehen natürlich auch zur Information den Berufsbildenden auf KONVINK zur Verfügung. Die Zeiteinteilung erfolgt durch die Berufsbildenden.
  • Die Lernenden bearbeiten dabei verschiedene Lerneinheiten, Trainingstests, E-Testings und weitere Vorbereitungsaufgaben.
  • Für diese angeleitete Selbstlernphase (Blended Learning) wird der KONVINK-Betriebsbeitrag erhoben. Dieser Betrag wird für die Nutzung, den Support der digitalen Lernumgebung und deren Inhalte verwendet.
  • Den Betrieben wird somit für die Kurskosten der ÜK-Tage in Präsenz und im Blended Learning eine Rechnung durch die üK-Kursorganisation ZbW gestellt.
  • Die Verrechnung und Weiterleitung dieses Betrages ist Aufgabe der kantonalen Kurskommission IGKG SG-A-FL. Daher führt die üK-Kursorganisation ZbW für den Betriebsbeitrag lediglich das Inkasso mit einer gesonderten Rechnung aus. Der Betrag wird direkt an die IGKG Schweiz weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im „Organisationsreglement für die überbetrieblichen Kurse“ der IGKG Schweiz auf Seite 60.
http://www.igkg.ch

Weitere Informationen zur Finanzierung der zusätzlichen üK-Tage finden Sie in diesem Merkblatt: Finanzierung der angeleiteten Selbstlernphasen

Die Informationsplattform der Interessensgemeinschaften der Kaufmännischen Grundbildung der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und des Fürstentums Liechtenstein.