Das zur Zeit gültige Kursprogramm für überbetriebliche Kurse steht Ihnen hier zur Verfügung.
Kursprogramm der überbetrieblichen Kurse
für die dreijährige kaufmännische Grundbildung
Kursprogramm überbetriebliche Kurse für Lernende der privaten Handelsschulen
Das Kursprogramm wird zur Zeit überarbeitet. Auskünfte über das aktuelle Programm gibt Ihnen gerne die Fachverantwortliche der ÜK-Kurse für private Handelsschulen:
Kitty Kreienbühl-Lotz
Wiesengrundstrasse 16
9524 Zuzwil SG
Tel: 079 432 03 58
E-Mail: kkreienbuehl@zbw.ch
Ziele und Ablauf des überbetrieblichen Kurses
Die triale Berufslehre mit den 3 Lernorten Betrieb, Berufsschule und Einführungskurs wurde im Eidgenössischen Berufsbildungsgesetz von 1978 verankert. Schon vorher hatten einige Verbände mit Erfolg überbetriebliche Kurse zur Unterstützung der Lehrbetriebe durchgeführt.
Die Hauptaufgabe der überbetrieblichen Kurse (so die neue Bezeichnung) – welche stets der betrieblichen, und nicht der schulischen Ausbildung zuzurechnen sind – besteht in der Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten in systematischer, kursmässiger Form. Sie gleichen Ausbildungsunterschiede zwischen den Lehrbetrieben aus und erleichtern die Standortbestimmung für den einzelnen Lehrling. Ohne die Ausbilder und Ausbilderinnen von ihrer Gesamtverantwortung zu entbinden, können sie diese doch spürbar entlasten.
Überbetriebliche Kurse in der kaufmännischen Grundausbildung
In der neuen kaufmännischen Grundausbildung wird das Instrument dieser Kurse gezielt eingesetzt, um
- neben allgemeinen speziell auch die branchenbezogenen Kompetenzen zu vermitteln,
- Prozesseinheiten, welche sich auf branchentypische Betriebsabläufe beziehen, zu bearbeiten oder auszuwerten,
- mit je einer benoteten Prozesseinheit pro Lehrjahr eine Teilnote zur Lehrabschlussprüfung beizutragen, welche ein betriebliches Gegenstück zur schulischen Teilnote für die Ausbildungseinheiten (siehe Legende zur Grafik im Kapitel 2) bildet.
Organisation
Träger der Einführungskurse sind in der Regel die Branchenverbände. Es können aber auch Lehrmeistervereinigungen und andere, öffentliche oder private Organisationen die Trägerschaft übernehmen. Voraussetzung dazu bildet ein vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigtes Einführungskursreglement.
Für die Lehrlinge aus Betrieben ohne Branchenzugehörigkeit hat die IGKG, Interessengemeinschaft zur Unterstützung der Kaufmännischen Grundausbildung, die Verantwortung übernommen und ein Reglement erlassen.
Aufgebot
Die Trägerverbände haben eine Aufsichtskommission einzusetzen und eine Kursorganisation zu schaffen; je nach Anzahl der Kursteilnehmer können die Kurse sprachregional oder kantonal-regional durchgeführt werden. Für jeden Kursort ist eine Kurskommission zu bilden, der die Vorbereitung und Durchführung der Kurse obliegt.
Die Kurskommissionen (in denen kantonale Vertreter Einsitz nehmen) sind verpflichtet, bei der Planung der Kurse mit den betroffenen Berufsschulen und Ämtern für Berufsbildung zusammenzuarbeiten. Dies ist wegen der zeitlichen Koordination und der Branchenzugehörigkeit der Lehrlinge unerlässlich.
Somit werden die Lehrlinge von den Kurskommissionen gemäss den diesen von den kantonalen Ämtern für Berufsbildung zur Verfügung gestellten Adressen aufgeboten.
Obligatorium
Das Berufsbildungsgesetz enthält ein generelles Obligatorium.
Die Kantone können auf Gesuch hin einzelne Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen dispensieren. Grundsätzlich ist ein solcher Dispens nur möglich, wenn der entsprechende Betrieb über ein eigenes Lernbüro verfügt, in dem die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten ebenfalls in systematischer, methodisch-didaktisch aufgearbeiteter Form vermitelt werden.
Kursgeld
Die Kursgelder gehen nach Abzug der Subventionen von Bund und Kanton zu Lasten des Lehrbetriebs. Dem Lehrling dürfen keine zusätzliche Kosten entstehen.
Kursdauer und Kursprogramm
Der generelle Ausbildungsplan gemäss Reglement für die erweiterte Grundausbildung der Kaufleute sieht 3 bis 4 überbetriebliche Kurse von 2 bis 4 Tagen Dauer, verteilt über die Lehrjahre, vor. Die Gesamtdauer beträgt somit 80 bis 120 Stunden. Die zuständigen Kurskommissionen legen das Programm anhand der inhaltlichen Angaben in diesem Modell-Lehrgang, in dem vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigten Reglement für die überbetrieblichen Kurse (Art. 11) und dem von ihrer Aufsichtskommission erlassenen Rahmenprogramm fest.
Richtlinien
Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung
